Gemeindearbeiter/in (Gemeindearbeiter/in)
Über diese Stelle
Stellenausschreibung
In der Ortsgemeinde Großsteinhausen ist zum 01.01.2027 die Stelle einer/eines
Gemeindearbeiterin/Gemeindearbeiters (m/w/d)
zu besetzen.
Die Entlohnung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39h/w).
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
- Straßenerhaltungsarbeiten
- Instandhaltung und Pflege der gemeindlichen Gebäude und Einrichtungen (Hausmeistertätigkeiten)
- Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns (Grünanlagen und Friedhof)
- Streu- und Räumdienst im Winter
Daneben erfordert die Tätigkeit:
- Belastbarkeit und uneingeschränkte körperliche Eignung für die Tätigkeit
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgabenbereiche, handwerkliches Geschick
- Flexibilität, Motivation, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein
- freundliches und korrektes Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
- Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen (z. B. Winterdienst)
Voraussetzungen zur Besetzung der Stelle sind:
- Sie sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf vorweisen können
- Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheins mindestens der Klasse B
Bewerbungen von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind erwünscht.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweis bisheriger Tätigkeiten) richten Sie bitte bis spätestens am 03.09.2026 an
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Personalabteilung
Landauer Str. 18-20
66482 Zweibrücken
oder per E-Mail an [email protected] (alle Unterlagen zusammengefasst in einer pdf-Datei)
Hinweis:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu.
Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land nicht übernommen.
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Häufige Fragen
Welches Gehalt kann ich erwarten?
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Wo sehe ich Anstellungsart und Arbeitsformat?
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