FD 3.33 - SB Allg. Aufenthaltsrecht (w/ m/ d)
Über diese Stelle
Im Fachdienst 3.33 – Zuwanderung – ist in der Ausländerbehörde in der
Abteilung 3.33.1 - Allgemeines Ausländerrecht im Sachgebiet Allg.
Aufenthaltsrecht und Freizügigkeitsrecht - ab dem 01.01.2027 eine Stelle
Sachbearbeitung Allg. Aufenthaltsrecht (w/m/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW– erstes Einstiegsamt der
Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes – bzw. alternativ nachEG 9c
TVöD ausgewiesen.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Wahrnehmung des Publikumsverkehrs in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung, Verlängerung, Übertragung von Aufenthaltstiteln des AufenthG und
FreizügigkeitsG/EU
- Fertigung von Anhörungen und Ordnungsverfügungen
- Maßnahmen nach der Integrationskursverordnung i. V. m. dem Aufenthaltsgesetz
- Bearbeitung ausländerrechtlicher Anfragen
- Eigenverantwortliche Durchführung und Organisation des
Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- Ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt
der Laubahngruppe 2 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der
Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des
- Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang
der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. juristische Staatsexamen, oder
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener
Verwaltungslehrgang I, sowie eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung bei
einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren
Tarifvertrags erfasst wird und hiervon eine 5-jährige Berufserfahrung im
allgemeinen Verwaltungsbereich nachweisen kann.
- Sie sind empathisch und aufgeschlossen im Umgang mit Menschen
- Teamfähigkeit, Entschlussfreudigkeit und Kollegialität gehören zu Ihren
Stärken.
Gegenüber Kunden sind ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und
Durchsetzungsvermögen unabdingbar. Sie sind in der Lage, konträre
Kundengespräche einerseits ziel- und ergebnisorientiert, gleichzeitig auch
deseskalierend zu führen.
Sie sind stressresistent und können sich schnell auf wechselnde
Arbeitssituationen in Ihrem Verantwortungsbereich mental gut einstellen.
Neben der kollegialen Einarbeitung ist es wünschenswert, dass Sie auch in der
Lage sind, sich autodidaktisch ausländerrechtliche Kenntnisse zu erarbeiten.
Im Bereich der Arbeitsorganisation verfügen Sie über Problemlösung- und
Veränderungskompetenz, dies auch im Hinblick auf die im Aufbau befindliche
Digitalisierung des Fachdienstes und der Abteilung.
Neben den obligatorisch erforderlichen MS Office – Anwenderkenntnissen, ist
daher auch eine Affinität zu Digitalisierungsprozessen erwünscht.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Sie auch
Vollzugsdienstkraft mit der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren Zwangs. Hierzu
erfolgen spezielle Schulungen.
Aufgrund der evtl. anfallenden Außendiensttätigkeiten müssen Sie im Besitz
eines Führerscheins der Klasse B sein.
Wir bieten Ihnen:
- Ein sehr interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein
angenehmes, kollegiales Betriebsklima in einem jungen Team sowie ein hohes Maß
an selbständiger Tätigkeit
- Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Die besonderen tariflichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B.
Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zusatzversorgung, betriebliches
Gesundheitsmanagement, etc.)
- Der FD Zuwanderung bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit zur
alternierenden Telearbeit
Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, rufen Sie bitte Frau Leusder
, Tel.: 02191/16-3829 oderHerrn Schoppmeier, Tel.: 02191/16-3827, an.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis 11.11.2026Ihre Bewerbung
ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie Ihre
besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften
des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen.
Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die
Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
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Häufige Fragen
Welches Gehalt kann ich erwarten?
Der Arbeitgeber gibt 48 128 – 66 332 € für diese Rolle bei Stadt Remscheid in Remscheid an. Zum Vergleich liegt der lokale Median bei etwa 50 747 € auf Basis von 116 ähnlichen Angeboten.
Wie bewerbe ich mich?
Öffnen Sie die Originalseite der Quelle und kontaktieren Sie dort den Arbeitgeber. Finder verlangt von Bewerbern kein Geld.
Sind diese Stellen aktuell?
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Wo sehe ich Anstellungsart und Arbeitsformat?
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