Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter (m/w/d)
Über diese Stelle
Beim Landkreis Leer ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter (m/w/d)
für den Aufgabenbereich Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII im Amt für Kinder, Jugend und Familie zu besetzen. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet und umfasst mindestens 30 Wochenstunden.
Sie erwartet eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit, in der Sie Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen sowie ihre Familien begleiten und die erforderlichen Hilfen gemeinsam mit den Beteiligten entwickeln und steuern. Dabei verbinden Sie sozialpädagogische Fachlichkeit mit einer eigenverantwortlichen Fallbearbeitung und der Anwendung der einschlägigen rechtlichen Grundlagen.
Sie werden Teil eines engagierten Teams aus derzeit fünf Fachkräften, das großen Wert auf kollegiale Zusammenarbeit, fachlichen Austausch und gegenseitige Unterstützung legt. Regelmäßige Fallbesprechungen und kurze Wege für Rücksprachen bieten Ihnen auch bei komplexen Fragestellungen die Möglichkeit, auf die Erfahrung des Teams zurückzugreifen. Sowohl die Kolleginnen und Kollegen als auch die Sachgebietsleitung stehen Ihnen während der Einarbeitung und selbstverständlich auch darüber hinaus als verlässliche Ansprechpartner zur Seite.
Unser Angebot an Sie:
- ein Entgelt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
- eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice
- Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept
- Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung
- ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hansefit, Fahrradleasing (JobRad) und diversen Betriebssportangeboten
- Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket)
- Corporate Benefits
- betriebliche Kinderbetreuungsangebote wie z. B. die Großtagespflege „Regenbogen“ in Leer und Ferienbetreuungsprogramme
- Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“
Wir erwarten von Ihnen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung
Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit ohne staatliche Anerkennung verfügen und die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung ausüben und insofern eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen können.
Das macht Sie stark:
- Fähigkeit zu planvollem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Eltern, Schulen, Trägern und weiteren beteiligten Stellen
- Empathie und ein wertschätzender Umgang mit den Kindern und Jugendlichen sowie ihren
- Familien
- Fähigkeit zur fachlichen Einschätzung und zur strukturierten Steuerung der Hilfeprozesse
- Teamfähigkeit und Bereitschaft zu einem fachlichen Austausch
- Bereitschaft, sich in rechtliche und verwaltungsbezogene Fragestellungen einzuarbeiten
- Bereitschaft zu Außenterminen, insbesondere zur Wahrnehmung von Gesprächen und Hospitationen sowie Hilfeplangesprächen
- Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sowie die Bereitschaft, im Bedarfsfall den eigenen PKW gegen finanzielle Entschädigung einzusetzen
Die Teilnahme an der Rufbereitschaft ist auf freiwilliger Basis möglich.
Ihr Beitrag für den Landkreis Leer:
- allgemeine Beratung und Information von Minderjährigen und jungen Volljährigen sowie Sorgeberechtigten zu Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
- Prüfung der Zuordnung von Minderjährigen und jungen Volljährigen zum anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß § 35a SGB VIII
- Durchführung der materiellen, formellen und rechtlichen Prüfung der Anspruchsvoraus-setzungen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
- Feststellung des individuellen Hilfebedarfs sowie Prüfung der Erforderlichkeit und Geeignetheit ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfeformen
- Planung, Koordinierung und fachverantwortliche Steuerung der Hilfen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII
- Fachliche Begleitung der Leistungsgewährung, Verlaufsprüfung und Anpassung der Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern, Schulen sowie weiteren beteiligten Institutionen
Der Landkreis Leer (rund 170.000 Einwohnende) bietet die Möglichkeit, in einer reizvollen Landschaft mit einem reichhaltigen Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu leben und zu arbeiten. Durch seine Nähe zur Nordsee besitzt er einen hohen Freizeitwert. In der Kreisstadt Leer als kulturellem Mittelpunkt des Landkreises finden Sie inmitten der Altstadt mit ihren kunstvoll renovierten Häusern und Fassaden den touristischen Freizeithafen.
Für fachliche Fragen steht Ihnen im Amt für Kinder, Jugend und Familie Herr Wöllenstein (Tel. 0491/926- 3457) und für Fragen zum Bewerbungsverfahren im Hauptamt Frau Meyer (Tel. 0491/926-1294) gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 08.11.2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.
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Häufige Fragen
Welches Gehalt kann ich erwarten?
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