Die Stelle ist aktuell

Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d)

43 903 – 59 759 €

Über diese Stelle

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes

Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und

dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In

die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die

Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener

Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die

Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung.

Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es

lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder

mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in

der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und

Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds.

Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

Öffentliche Stellenausschreibung

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und

Familie schnellstmöglich die Stelle

Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d)

befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen.

Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).

Aufgabenschwerpunkte

- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der eingereichten

Anträge gemäß § 85 und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und

Folgeanträge) einschließlich der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG

- Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung

fehlender Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung

(§§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5

SGB VIII)

- Führung von Beratungsgesprächen

- Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII,

Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X

- Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII

- Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB

VIII

- Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu §

82 SGB XII

- Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII

- Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII

- Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII

(Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)

- Feststellung der zumutbaren Belastung

- Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils

geltenden Satzungen der Gemeinden

- Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im

Aufgabenbereich unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften

- Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens-

und Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8

Stunden oder 10 Stunden Betreuung usw.

- Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4

- Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger

einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen

Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung §§ 44 ff. SGB

X)

- Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet

im Prosoz 14plus

- monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge

an die Träger der Kindereinrichtungen

- Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit,

Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der

datenschutzrechtlichen Bestimmungen

- Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen

Arbeitsbereich

- Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von

öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung

von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)

- Zuarbeiten zur Haushaltsplanung

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr

Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.

Anforderungsprofil

- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Abschluss

des Beschäftigungslehrgangs B Ioder

- abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/-r;

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen;

Rechtsanwaltsfachangestellte/r; Justizfachangestellte/r oder

Notarfachangestellte/roder

- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre

fundierte Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit

wünschenswert:

- Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit

- Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität

- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der

Entgeltgruppe 9a TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet.

Wir bieten Ihnen

- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband

Sachsen- Anhalt (KVSA)

- ein betriebliches Gesundheitsmanagement

- flexible Arbeitszeitregelung

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres

Aufgabenbereiches

- eine umfassende Einarbeitung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von

Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt

berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 11.10.2026 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter:

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.htmloder senden Sie Ihre

Bewerbungsunterlagen im PDF-Format [email protected].

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden

keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen,

werden nicht übernommen.

G r a b n e r

Landrat

Markteinblick

15% unter dem Median
60 641 €

Basierend auf 8 Angeboten mit Gehalt für Jobs hybrid in Köthen

Vollständige Gehaltsanalyse

Landkreis Anhalt-Bitterfeld Köthen ·

Elektroprüfer (m/w/d)

35 930 – 43 442 €
HybridKöthen

Häufige Fragen

Welches Gehalt kann ich erwarten?

Der Arbeitgeber gibt 43 903 – 59 759 € für diese Rolle bei Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Köthen an. Zum Vergleich liegt der lokale Median bei etwa 60 641 € auf Basis von 8 ähnlichen Angeboten.

Wie bewerbe ich mich?

Öffnen Sie die Originalseite der Quelle und kontaktieren Sie dort den Arbeitgeber. Finder verlangt von Bewerbern kein Geld.

Sind diese Stellen aktuell?

Ja. Finder aktualisiert regelmäßig Stellen aus öffentlichen Quellen und entfernt geschlossene Angebote.

Wo sehe ich Anstellungsart und Arbeitsformat?

Die wichtigsten Bedingungen stehen über der Beschreibung. Sie können auch verwandte Listen zu Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Köthen öffnen.