Fachkräfte der Schulsozialarbeit (m/w/d) (Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin)
Über diese Stelle
Der Landkreis Neunkirchen stellt ein:
Fachkräfte der Schulsozialarbeit (m/w/d)
für den Einsatz als Schulsozialarbeiter/-in im Kreisjugendamt des Landkreises Neunkirchen. Es handelt sich um befristete Voll- und Teilzeitstellen. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst).
Aufgabenschwerpunkte:
- -Einsatz an allgemeinbildenden Schulen und Berufsbildungszentren
- -Beratung und Unterstützung von Schülern, Eltern und Lehrern
- -Kriseninterventionen
- -Einzelfall- und Gruppenberatung
- -Entwicklung und Durchführung von Projekten
- -Aufbau und Pflege einer Vernetzungsstruktur zwischen Jugendhilfe und Schule
- -Zusammenarbeit mit den Akteuren am Übergang Schule-Beruf
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik (z. B. Bachelor of Arts) oder vergleichbares Studium im sozialen bzw. pädagogischen Bereich
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schülern, Lehrern und Eltern ist von Vorteil
- Interesse, Engagement, Kooperationsbereitschaft und Kreativität bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Projektes
- Fundierte Anwenderkenntnisse in den Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook, PowerPoint etc.)
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft einen PKW für Dienstfahrten gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen
Was wir bieten:
- Echte Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten
- Familienfreundliches Arbeitsumfeld
- Angenehme wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in einer dynamischen Arbeitswelt
- Umfangreiches Fort-und Weiterbildungsprogramm
- Strukturierte Einarbeitung innerhalb des Teams
- Gesicherter Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung
- Jahressonderzahlung und zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- Vergünstigtes Job-Ticket
- Teilnahme am Dienstrad-Leasing
Allgemeine Angaben:
Der Landkreis Neunkirchen wurde 2025 mit dem Saarländischen Gütesiegel der IHK Saarland als „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über die Onlineplattform Interamt unter der Angebots-ID 1403099.
Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird (fast) ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Für Fragen sind die Mitarbeiter/-innen des Personalamtes zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06824 / 906-0 oder unter [email protected] per E-Mail erreichbar.
Umfassende Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Personalamtes des Landkreises Neunkirchen.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Landkreis Neunkirchen
Dominik Hunsicker
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Telefon: 06824 / 906 - 0
E-Mail: [email protected]
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Landkreises Neunkirchen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z.B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ein Antrag zur Geltendmachung der o.g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an den Landkreis Neunkirchen, Personalamt, Wilhelm-Heinrich-Str. 36 in 66564 Ottweiler, E-Mail: [email protected], übermittelt werden.
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anschrift der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken Telefon: 0681/94781-0
E-Mail: [email protected]
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Häufige Fragen
Welches Gehalt kann ich erwarten?
In dieser Anzeige ist kein Gehalt genannt. Ähnliche Rollen in Neunkirchen liegen oft bei etwa 26 € (Median aus 1 776 Angeboten).
Wie bewerbe ich mich?
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Wo sehe ich Anstellungsart und Arbeitsformat?
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