Sachbearbeiter/-in Abfallwirtschaft (m/w/d) (Ingenieur/in - Abfallwirtschaft)
Über diese Stelle
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die
aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige,
verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der
besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität,
Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.
Im Umweltamt, Team untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde der Stadt
Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter/-in Abfallwirtschaft (m/w/d)
zu besetzen.
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (39
Stunden pro Woche).
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller
Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle
Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter,
Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der künftige Aufgabenbereich umfasst:
1. Überwachung der Abfallbewirtschaftung in der kreisfreien Stadt Frankfurt
(Oder) hinsichtlich gewerblicher Abfallerzeuger
- Eigenverantwortliche Erfassung, Aktualisierung und Auswertung der
Abfallerzeugerdaten gewerblicher und gefährlicher Abfälle,
- Analytische Auswertung der Abfallerzeugerdaten und ziehen von
Schlussfolgerungen für weitere Kontrollmechanismen (Fristen, Umfang etc.),
- Eigenständige Durchführung unangemeldeter Betriebsbegehungen und
Vor-Ort-Kontrollen,
- Prüfung von Betriebstage- und Nachweisbüchern,
- Anfertigung von Begehungsprotokollen, Fristsetzungen bezüglich
festgestellter Mängel,
- eigenverantwortliche Erteilung von abfallrechtlichen Anordnungen, Auflagen
und Durchführung der Vollzugskontrolle.
1. Durchsetzung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen
Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
(Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) i. V. m. Abschnitt 1-3 der
Nachweisverordnung – NachwV)
- Kontrolle und Durchsetzung des Anschlusszwanges an die gewerbliche
Restmüllentsorgung über das kommunale Entsorgungssystem,
- Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung
hinsichtlich der Trenn- und Sortierpflicht bei Baumaßnahmen im Stadtgebiet,
sowie der Einhaltung der Recyclingquote.
- Eigenständiges Abfordern und prüfen von betrieblichen
Abfallwirtschaftskonzepten, sowie Entsorgungskonzepten bei temporären
Baumaßnahmen.
- Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung/Beseitigung von
PCB/PCT-Abfällen gemäß den Vorgaben der PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV).
- Führung und Pflege eines Gewerbeabfallkatasters
1. Überwachung der Abfallbewirtschaftung in der kreisfreien Stadt Frankfurt
(Oder), einschließlich der Inanspruchnahme anderer abfallrechtlich
Verantwortlicher (Grundstückseigentümer, Erzeuger, ehemalige Besitzer)
- Kontrolle der Ordnung der Abfallbeseitigung gemäß § 28 des Gesetzes zur
Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)
(Lagerung/Ablagerung von gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen
außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen).
- Durchführung der Überwachung der Abfallbewirtschaftung gemäß § 47 KrWG
1. Durchsetzung und Überwachung Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- Entgegennahme, Prüfung und Treffen von Entscheidungen zur Wieder- und
Weiterverwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 1 Abs. 1 EBV,
- Güterüberwachung bei mobilen Aufbereitungsanlagen nach EVB insb. Prüfen von
Eignungsnachweisen,
- Entgegennahme und Prüfung an anzeigepflichtigen Vorhaben und damit
verbundenen Kontrollen,
- Überwachung und Prüfung Abfallerzeugerpflichten (Deklaration-,
Getrennthaltungs- und Dokumentationspflicht),
- Entgegennahme und Prüfung von Einstufung nach Gefährlichkeit durch
Ing.-Büros,
- Führen und Verwalten des Ersatzbaustoffkatasters nach § 23 EBV,
- eigenverantwortliche Erteilung von abfallrechtlichen Anordnungen, Auflagen
und Durchführung der Vollzugskontrolle.
- Treffen von Entscheidungen u. Erarbeitung der Bescheide
1. Durchsetzung der Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG)
- Überwachung der Anforderungen an das Anbieten von Batterien gem. § 3 BattG,
- Überwachung der Pflichten der Vertreiber (Rücknahme der Batterien,
Zuführung an ein Rücknahmesystem, Einhaltung der Pfandpflicht) und der
Endnutzer (Zuführung zur getrennten Erfassung) gem. §§ 9-11 BattG,
- Überwachung der Anforderungen an die Kennzeichnung und an die Einhaltung
der Hinweis- und Informationspflichten gem. §§ 17 u. 18 BattG.
1. Vollzug und Durchsetzung der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
(AbfKompVbrV)
- Entgegennahme, Prüfung und Treffen von Entscheidungen bei Anträgen zum
Verbrennen pflanzlicher Abfälle gem. § 3,
- Vollzugskontrolle.
- Durchsetzung des Verbrennungsverbotes gem. § 4 und Ahndung bei Verstößen,
- Bescheiderstellung,
1. Erarbeitung von Stellungnahmen für Bauvorhaben und städtebauliche
Planungen bezüglich Negativauskunft bei Altlasten, Bodenschutz und Altbergbau
in Vertretung
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen bzgl. Anfragen zum Altlastenkataster,
Altbergbaurisswerk und Bodenveränderungen,
- Analytische Wertung des Karten- und Katastermaterials,
- Eigenverantwortliche Erarbeitung von fachbezogenen Stellungnahmen für
Investoren, Grundstückserwerber u. -inhaber, sowie Ämter.
1. Durchsetzung der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm,
Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung -AbfKlärV)
- Erfassung aller bei der FWA GmbH u. a. Erzeuger anfallenden Klärschlämme,
- Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen zur Aufbringung von Klärschlamm gem.
§ 16, Entgegennahme und Auswertung der Analysenprotokolle und Lieferscheine des
Klärschlamms gem. § 17,
- Bescheiderstellung
1. Wahrnehmung von Aufgaben als Sonderordnungsbehörde gemäß § 11 Gesetz über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) und §
43 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
- Ahndung von Verstößen gegen das geltende Abfallrecht gemäß den Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und
Bodenschutzgesetzes sowie den nachgeordneten Verordnungen,
- eigenständige Durchführung von Verfahren nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einschließlich Klärung des Sachverhaltes mit
Feststellung und Prüfung des Tatbestandes und der Tatbestandsmerkmale bis hin
zur Abgabe an die zentrale Bußgeldstelle,
- Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren:
- Treffen von Entscheidungen u. Erarbeitung der Bescheide
- Durchführung von Anhörungen Betroffener
- Erlass von Ordnungsverfügungen
- Bearbeitung von Anzeigen
- Durchführung der Widerspruchsverfahren
- Eigenverantwortliche Auswertung und Berücksichtigung der für das
Aufgabengebiet einschlägigen Rechtsprechung und Kommentierung.
Wir bieten:
- eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes in derEntgeltgruppe 10
- zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte
Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
- eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
- monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
- einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten:
- Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor / Ingenieur/-in (m/w/d)) auf
dem Gebiet Abfallwirtschaft, Recycling oder Entsorgungsmanagement, Versorgungs-
und Entsorgungstechnik, oder Technischer Umweltschutz oder vergleichbare
technische Fachgebiete, die den Stellenanforderungen gerecht werden
- nachgewiesene Erfahrungen im Fachgebiet
- Führerschein Klasse B
- Befähigung für den gehobenen nichttechnischen oder technischen
Verwaltungsdienst erwünscht
Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.
Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben,
senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum20.09.2026über
den nachfolgenden Link an uns:
https://www.frankfurt-oder.de/Verwaltung-Stadtpolitik/Verwaltung/Karriere/Aktuelle-Stellenausschreibungen-der-Stadtverwaltung/Sachbearbeiter-in-Abfallwirtschaft-m-w-d-.php?object=tx,4071.5.1&ModID=7&FID=4071.17623.1&NavID=2616.2684
Oder
Richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur
gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt
werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem
halben Jahr vernichtet.
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Häufige Fragen
Welches Gehalt kann ich erwarten?
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