Sachbearbeitung Zentrale Antidiskriminierungsstelle (m/w/d) in Teilzeit (Sozialwissenschaftler/in)
Über diese Stelle
Sachbearbeitung Zentrale Antidiskriminierungsstelle (m/w/d) in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden im Beschäftigtenverhältnis bzw. 20 Wochenstunden im Beamtenverhältnis
Referat OB / Zentrale Antidiskriminierungsstelle
Referenznummer: 00000280_1
Veröffentlichung: 30.08.2026
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9 c TVöD, BesGr. A 9-10 BayBesO
Gehaltsrahmen (): ca. 51.538 - 71.031 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
Weitere Infos:
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.
Aufgabengebiet:
Die Stadt Augsburg tritt für die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen ein und wirkt jeder Form von Ausgrenzung entgegen. Die im Jahr 2022 eingerichtete Zentrale Antidiskriminierungsstelle hat sich als kommunale Anlauf-, Beratungs- und Fachstelle etabliert. Sie verfügt über tragfähige Beratungs-, Kooperations- und Vernetzungsstrukturen, die die Grundlage für die Antidiskriminierungsarbeit der Stadt Augsburg bilden. Ziel ist die Förderung einer Antidiskriminierungskultur, die einen konstruktiven Umgang mit Diskriminierung unterstützt und die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt stärkt.
Die Sachbearbeitung für Diskriminierungsfragen ist für die Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen sowie die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit der Stadt Augsburg zuständig. Im Mittelpunkt stehen die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Diskriminierungserfahrung sowie die Stärkung kommunaler Antidiskriminierungsstrukturen.
- Fachkundige Beratung, Unterstützung und Begleitung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bei Diskriminierungsereignissen einschließlich rechtlicher Erstberatung nach dem AGG (keine verbindliche Rechtsberatung) sowie Verweisberatung
- Erstklärung von Diskriminierungsvorfällen sowie bedarfsorientierte Entwicklung von Handlungsoptionen und Unterstützungsmaßnahmen auf Grundlage einer allparteilichen und lösungsorientierten Beratungshaltung
- Dokumentation, Evaluation und Berichterstattung zu Diskriminierungsvorfällen
- Weiterentwicklung von Beratungs-, Dokumentations- und Qualitätsstandards einschließlich kollegialer Fallberatung
- Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung im Themenfeld Antidiskriminierung
- Koordination und Weiterentwicklung verwaltungsinterner Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sowie Vernetzung von freien Trägern, Vereinen und Initiativen
- Unterstützung bei der Konzeption, Organisation und Durchführung von Präventions-, Fach- und Bildungsveranstaltungen im Themenfeld Antidiskriminierung einschließlich Workshops und Qualifizierungsangeboten für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
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Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber:
Grundkenntnisse: Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations
Erweiterte Kenntnisse: Antidiskriminierungsberatung
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Häufige Fragen
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