Gesetz · Deutschland

Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde – Stellen unter dem neuen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.1

Redaktion Finder · veröffentlicht am 30.10.2026 · Zahlen vom 06.11.2026, jede Nacht aktualisiert

14,60 €Mindestlohn je Stunde ab 1. Januar 2027
+5,0 %gegenüber 13,90 € im Jahr 2026
597Stellen auf Finder.work mit Stundenlohn unter 14,60 €
1,9 %von 31.249 Stellen mit Stundenlohn in der Anzeige

Was gilt und für wen

  • Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) hängt am Mindestlohn: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei 14,60 Euro sind das 633 Euro im Monat; bekannt gegeben wird die Grenze vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger.2
  • Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige sowie Pflichtpraktikant*innen und Orientierungspraktika bis zu drei Monaten; für zuvor Langzeitarbeitslose gilt er in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.3

Regionen und Städte: Anteil unter 14,60 €

Stellen unter 14,60 € · Anteil an allen Stellen mit Stundenlohn dort. Zum Filtern anklicken.

Stellen unter 14,60 €

Diese Stellenbezeichnungen kommen unter dem neuen Mindestlohn am häufigsten vor.

Stellen mit Stundenlohn unter 14,60 €

Stundenlohn laut Anzeige: Untergrenze, sonst Obergrenze. Darunter können Stellen sein, für die der Mindestlohn nicht gilt, etwa für Auszubildende.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

14,60 Euro brutto pro Stunde ab 1. Januar 2027; 2026 sind es 13,90 Euro.1

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn: 14,60 € × 130 ÷ 3, aufgerundet – also 633 Euro im Monat.2

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Ehrenamtliche und Pflichtpraktikant*innen; bei zuvor Langzeitarbeitslosen gilt er in den ersten sechs Monaten nicht.3

So haben wir gezählt

  • Aktive Stellenangebote auf Finder.work am 06.11.2026 mit Gehaltsangabe in Euro zwischen 10 und 100 € – das werten wir als Stundenlohn (31.249 Stellen).
  • Verglichen wird die Untergrenze des Stundenlohns; fehlt sie, die Obergrenze.
  • Das ist der Lohn laut Anzeige, nicht die tatsächliche Bezahlung.
  • Die Zahlen werden jede Nacht neu berechnet.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1, 30.10.2026. Geprüft am 30.10.2026.
  2. SGB IV, § 8 Abs. 1a, 30.10.2026. Geprüft am 30.10.2026.
  3. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22, 30.10.2026. Geprüft am 30.10.2026.